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Lebensbescheinigung

Es ist nicht angenehm, eine rentenbeziehende Person zu fragen, ob sie noch am Leben ist. Wir müssen aber aus Sorgfaltspflicht periodisch einen Lebensnachweis von Rentenbeziehenden einfordern, um so sicherzustellen, dass wir nur gerechtfertigt Renten ausbezahlen. Auch wenn diese Massnahme unangenehm ist und Aufwand verursacht: Sie dient letztlich dem Schutz aller Versicherten und Rentenbeziehenden. 

Alle Personen, die eine Rente von Livica beziehen, haben deshalb regelmässig (Rentenbeziehende mit Wohnsitz im Ausland jährlich) eine amtlich beglaubigte Lebensbescheinigung beizubringen. Sie werden von uns zur gegebenen Zeit die notwendigen Unterlagen per Post erhalten.